Empfehlung
Ihr Ziel erreichen Sie am besten mit einem Ehevertrag, den Sie je nach Bedarf mit einem Erbvertrag oder einem Testament ergänzen können. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit, um zusammen mit einem geeigneten Anwalt (Fürsprecher), Notar oder einer Fachperson der Erbschaftsabteilung einer Bank die für Sie optimale Lösung auszuloten und zu erarbeiten.
Im
Ehevertrag wird der geeignete Güterstand festgelegt und (bereits hier) dem überlebenden Partner gemeinsames Vermögen zugewiesen. Anordnungen die das Vererben und Vermachen betreffen und über das bereits im Ehevertrag festgelegte hinausgehen, werden zusätzlich im
Erbvertrag oder im
Testament festgehalten.
Im Erbvertrag oder Testament können Sie den WWF im erwünschten Umfang begünstigen.
Als kinderloses Paar können Sie im Todesfall weitgehend nach eigenem Gutdünken über Ihr Vermögen verfügen.
Im Erbvertrag können Sie den WWF als
Nacherben des Zweitverstorbenen (Vorerben) einsetzen. Bei einer guten Vermögenssituation können Sie bereits aus dem Nachlass des Erstverstorbenen dem WWF ein Vermächtnis aussetzen.
Bei Bedarf finden Sie auf unserer
Beraterliste dem WWF bekannte, ausgewählte Fachleute. Die aufgeführten Anwälte (Fürsprecher), Notare, Erbschaftsberater einer Bank sind auf das Güter- und Erbrecht spezialisiert.
Sie können auch direkt mit Samy Darwish,
WWF-Erbschaften, Kontakt aufnehmen.