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Die Registrierte Partnerschaft
Die Registrierte Partnerschaft
Da Konkubinatspaare nicht miteinander verwandt sind, bezahlen sie die höchsten Erbschafts-Steuern.

Zurzeit werden registrierte Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare auf Bundesebene diskutiert. Der Gesetzesentwurf sieht vor, einen überlebenden Partner einer registrierten Partnerschaft weitgehend gleich zu behandeln, wie einen Ehepartner in der gleichen Situation. 

Im Kanton Zürich sind in registrierten Partnerschaften lebende Paare vorerst einmal von der Erbschaftssteuer befreit.

Wer nicht warten will, bis die registrierte Partnerschaft allgemein eingeführt ist (oder schon weiss, dass er oder sie sich dem Gesetz nicht unterstellen will), dem empfehlen wir den Konkubinatsvertrag


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