Empfehlung
Zumindest dann, wenn gemeinsames Wohneigentum vorhanden ist, sollten Sie einen Konkubinatsvertrag und einen Erbvertrag abschliessen. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit, um zusammen mit einem geeigneten Anwalt (Fürsprech), Notar oder einer Fachperson der Erbschaftsabteilung einer Bank die für Sie optimale Lösung auszuloten und zu erarbeiten.
Vielleicht benötigen Sie zusätzlich einen Versicherungsspezialisten.
Weil es für unverheiratete Paare kein Güterecht und kein gesetzliches Erbrecht gibt, ist ein
Konkubinatsvertrag nötig sowie – je nach Bedarf als Ergänzung – ein Erbvertrag oder ein Testament. Bei gemeinsamem Eigentum – z.B. einer Immobilie – wird im Konkubinatsvertrag beispielsweise festgehalten, wer welchen Teil zur Finanzierung beigetragen hat. Es kann auch festgelegt werden, was bei Auflösung der Partnerschaft mit einer Liegenschaft zu geschehen hat, nicht jedoch, wie die freigewordenen Mittel vererbt werden. Dies geschieht im Erbvertrag.
Im
Erbvertrag begünstigen sich die Partner gegenseitig, soweit dies der Pflichtteilschutz (Nachkommen / Eltern) zulässt.
Wenn schon ein Erbvertrag gemacht wird, würde es nahe liegen, darin auch gleich eine
Nacherbschaft vorzusehen, was wir aber bei grösseren Beträgen nicht empfehlen. Wenn Sie Ihre(n) Partner(in) als Vorerbin(en) und den WWF als Nacherben einsetzen, ist das keine gute Lösung, denn Konkubinatspartner bezahlen - als nicht Verwandte - die höchsten Erbschaftssteuern (30 bis 50 Prozent, je nach Kanton und Höhe der Erbschaft).
Sie können gleichzeitig mehr für den Partner, die Partnerin und den WWF tun, wenn Sie in Ihrem
Testament den steuerbefreiten WWF als (Mit-) Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
Bei Bedarf finden Sie auf unserer
Beraterliste dem WWF bekannte, ausgewählte Fachleute. Die aufgeführten Anwälte (Fürsprecher), Notare, Erbschaftsberater einer Bank sind auf das Güter- und Erbrecht spezialisiert.
Sie können aber auch direkt mit Samy Darwish,
WWF-Erbschaften, Kontakt aufnehmen.