Der Erbvertrag
Der Erbvertrag wird zwischen Erblasser und verwandten sowie nichtverwandten zukünftigen Erben abgeschlossen. Der Erblasser kann sich mit seinen Erben über die Regelung seines Nachlasses frei einigen. Der Erbvertrag ist für beide Beteiligte bindend und kann nur durch gegenseitige schriftliche Übereinkunft wieder aufgehoben werden. Er muss notariell beglaubigt werden. Der Erbvertrag kann den gleichen Inhalt haben wie ein
Testament.
Des öftern werden Eheverträge mit Erbverträgen kombiniert. Zum Beispiel bei einem kinderlosen Paar: Im
Ehevertrag wird dem Überlebenden das gemeinsame Vermögen zugewiesen. Erbvertraglich setzt dann der überlebende Ehegatten eine gemeinnützige Stiftung (z.B.: den WWF Schweiz) als Alleinerbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin ein.
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