Anordnungen im Todesfall
Wir empfehlen Ihnen, so genannte „Anordnungen im Todesfall“ zu verfassen. Nicht nur für Alleinstehende macht es Sinn, alle Verfügungen im Zusammenhang mit dem Ableben getrennt vom Testament festzuhalten. Denn bis ein Testament eröffnet wird, kann es Wochen und Monate dauern. Hinterlegen Sie die Anordnungen bei der Einwohnerkontrolle oder beim Zivilstandsamt der Gemeinde. Die Behörden sind am schnellsten über einen Todesfall informiert.
In den Anordnungen wird üblicherweise festgehalten, wer zu benachrichtigen ist, wie Sie bestattet werden wollen, wer Willensvollstrecker (
glossar) ist und wo das Testament deponiert ist. Ohne diese Anordnungen handeln Verwandt und Behörden nach eigenem Gutdünken.
Anordnungen können in Form eines Briefes verfasst werden, falls Ihre Wohngemeinde nicht schon ein vorgedrucktes Formular anbietet.
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