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Anordnungen im Todesfall
Anordnungen im Todesfall
Wir empfehlen Ihnen, so genannte „Anordnungen im Todesfall“ zu verfassen. Nicht nur für Alleinstehende macht es Sinn, alle Verfügungen im Zusammenhang mit dem Ableben getrennt vom Testament festzuhalten. Denn bis ein Testament eröffnet wird, kann es Wochen und Monate dauern. Hinterlegen Sie die Anordnungen bei der Einwohnerkontrolle oder beim Zivilstandsamt der Gemeinde. Die Behörden sind am schnellsten über einen Todesfall informiert.

In den Anordnungen wird üblicherweise festgehalten, wer zu benachrichtigen ist, wie Sie bestattet werden wollen, wer Willensvollstrecker (glossar) ist und wo das Testament deponiert ist. Ohne diese Anordnungen handeln Verwandt und Behörden nach eigenem Gutdünken.

Anordnungen können in Form eines Briefes verfasst werden, falls Ihre Wohngemeinde nicht schon ein vorgedrucktes Formular anbietet.

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Briefbeispiel
Klara Müller
Dorfstr. 7
5817 Oberwil

An das Zivilstandsamt Oberwil Gemeindeverwaltung
5817 Oberwil

Datum

Anordnungen im Todesfall

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich will kremiert werden. Meine Asche soll unterhalb der grossen Linde verstreut werden.

Über mein Ableben sind unmittelbar zu benachrichtigen:
  • Peter und Dora Knupp, Wil (St. Gallen)
  • Weitere
Mein Testament ist aufbewahrt bei Rechtsanwalt Dr. Name, Adresse, (Hausbank / Notar), der mein Willensvollstrecker ist.


Mit freundlichen Grüssen



Klara Müller


 
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