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Alleinstehend ohne Kinder
Alleinstehend ohne Kinder
Ich will über meinen Tod hinaus meine Wünsche und Vorstellungen verwirklichen, zum Beispiel eine mir nahestehende Person zusammen mit dem WWF Schweiz als Erben einsetzen.
Empfehlung
Machen Sie auf alle Fälle ein rechtsgültiges Testament, das heisst handschriftlich, unterzeichnet datiert und mit Ortsangabe versehen. Mit diesem können Sie frei über Ihr ganzes Vermögen verfügen und den WWF Schweiz als Erben einsetzen. Ohne Testament oder wenn dieses nicht auffindbar ist, geht Ihr ganzes Vermögen an die gesetzlichen Erben, also die Verwandtschaft. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie die Verwandtschaft ausdrücklich von der Erbfolge ausschliessen. Dazu gibt es verschiedene Formulierungen. Eine Checkliste für das Erstellen eines Testamentes und 3 Muster-Testamente hilft Ihnen weiter.

Wir empfehlen Ihnen als alleinstehende Person dringend, so genannte „Anordnungen im Todesfall“ zu verfassen. Damit sorgen Sie für Klarheit, das Testament kann schneller gefunden werden und Sie können so bestattet werden, wie Sie sich das wünschen.

Wenn Sie in Ihrem Testament mehrere Erben einsetzen, ist es ratsam, eine neutrale Fachperson als Willensvollstrecker (Glossar) einzusetzen (z.B. Hausbank, Anwalt).

Hat die Schreibgewandtheit oder die Sehkraft nachgelassen, empfiehlt sich, von einem Notar ein beurkundetes (öffentliches) Testament aufsetzen zu lassen.

Lassen Sie das Testament bei Ihrer Bank, durch einen Anwalt oder einen Notar auf Rechtsgültigkeit überprüfen.

Bei Bedarf finden Sie auf unserer Beraterliste
dem WWF bekannte, ausgewählte Fachleute. Die aufgeführten Anwälte (Fürsprecher), Notare, Erbschaftsberater einer Bank sind auf das Güter- und Erbrecht spezialisiert.

Sie können aber auch direkt mit Samy Darwish, WWF-Erbschaften, Kontakt aufnehmen.
 
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