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Alleinstehend mit Kindern
Alleinstehend mit Kindern (Witwe oder Witwer mit Kindern oder allein erziehende Mutter, allein erziehender Vater).
Ich will, dass bei meinem Tode neben den Kindern auch noch andere Ziele Platz haben und zum Beispiel den WWF mit einem Teil des Nachlasses begünstigen.
Empfehlung
Sie haben die Wahl: Wenn Sie kein Testament machen, geht Ihr ganzes Vermögen zu gleichen Teilen an Ihre Kinder. Wenn Sie mit der vom Gesetzgeber vorgesehene freie Quote noch etwas anderes erreichen wollen, machen Sie ein rechtsgültiges Testament. Mit der Formulierung „Ich setzte die Verwandtschaft auf den Pflichtteil“ bewirken Sie, dass drei Viertel Ihres Vermögens an Ihre Kinder gehen. Das verbleibende Viertel ist die freie Quote, innerhalb derer Sie den WWF Schweiz im gewünschten Umfang mit einem Vermächtnis begünstigen können. Mehr dazu finden Sie in „Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile“.

Es ist ratsam eine neutrale Fachperson als Willensvollstrecker (Glossar) einzusetzen (z.B. Hausbank, Anwalt).

Wir empfehlen Ihnen dringend so genannte „Anordnungen im Todesfall“ zu verfassen. Damit sorgen Sie für Klarheit, das Testament kann schneller gefunden werden und Sie können so bestattet werden, wie Sie sich das wünschen.

Hat die Schreibgewandtheit oder die Sehkraft nachgelassen, empfiehlt sich, von einem Notar ein beurkundetes (öffentliches) Testament aufsetzen zu lassen.

Lassen Sie das Testament bei Ihrer Bank, durch einen Anwalt oder einen Notar auf Rechtsgültigkeit überprüfen.

Bei Bedarf finden Sie auf unserer Beraterliste dem WWF bekannte, ausgewählte Fachleute. Die aufgeführten Anwälte (Fürsprecher), Notare, Erbschaftsberater einer Bank sind auf das Güter- und Erbrecht spezialisiert.

Sie können aber auch direkt mit Samy Darwish, WWF-Erbschaften, Kontakt aufnehmen.
 
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