Mit der Berufsprüfung in Umweltberatung wird festgestellt, ob der/die Kandidat/in über die generalistischen und fachspezifischen theoretischen und praxisorientierten Kenntnisse in Umwelt und Ökologie, die kommunikativen Fähigkeiten in Präsentation, Verhandlung, Beratung, Moderation, Animation, Projektmanagement und -arbeit im Umweltbereich, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie die persönlichen Kompetenzen wie Team-, Kritik- und Dialogfähigkeit verfügt, um eigenständig als Umweltberater/in in einem ausgewählten Fachbereich tätig zu sein.
Spezialisierung in einem Fachbereich
Der/die zukünftige Umweltberater/in mit eidg. Fachausweis spezialisiert sich in einer von acht Berufshauptgruppen bzw. Fachbereichen entsprechend der offiziellen Berufssystematik SWISSDOC des Schweizerischen Verbandes für Berufsberatung SVB.
Eine Spezialisierung ist einem der folgenden Fachbereiche möglich:
Medien / Kunst / Geistes- und Sozialwissenschaften
Zulassung
Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer
über eine abgeschlossene Berufslehre oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt
das Diplom des Lehrgangs "Umweltberatung und -kommunikation" erlangt hat
zwei Jahre natur- und umweltrelevante Berufspraxis im gewählten Fachbereich vorweisen kann.
Der Nachweis für den Besuch der erforderlichen Module und Kurstage erfolgt über Modulabschlusszertifikate, gleichwertige Kursbestätigungen oder Atteste.
Details können dem Reglement und der Wegleitung zur Berufsprüfung entnommen werden.