Die Welt des WWF in Fakten und Zahlen
Sie alle leisten weltweit kontinuierliche und hartnäckige Arbeit:
- Über 5400 Mitarbeitende
- in mehr als 90 WWF Büros in über 40 Ländern auf
allen Kontinenten.
- Zehntausende freiwillige Helferinnen und Helfer und
- über 5 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützer weltweit.
Mehr als 250 000 Personen unterstützen den WWF Schweiz finanziell für die Erreichung seiner Ziele. Als grösste und bekannteste Umweltschutzorganisation ist der WWF Schweiz sich seiner Verantwortung bewusst und setzt über CHF 40 Millionen Jahreseinnahmen durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Zuwendungen und Lizenzen gewissenhaft ein.
Ein Blick auf die Finanzen
Die Ertragslage des WWF Schweiz ist auch im Geschäftsjahr 2008/09 ausgezeichnet – trotz Finanzkrise. Der Ertrag ist gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr um 4% gewachsen. Und wieder konnten mehr Umweltschutzprojekte als im Vorjahr realisiert werden: Der Zuwachs beträgt CHF 3 Millionen oder 12 Prozent. Die ausführlichen Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2008/09 finden Sie in den Downloads nebenan.
Zertifizierungen
ZEWO
Der WWF Schweiz arbeitet nach den Vorschriften der ZEWO. Das ZEWO-Gütesiegel prüft und kennzeichnet, dass Spendengelder zweckbestimmt, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Swiss NPO-Code
Der WWF Schweiz hat sich dem Swiss NPO-Code unterstellt. Dieser Code sichert die effiziente und wirksame Erfüllung der Leitungsaufgaben auf der strategischen Ebene. Er formuliert Kriterien für klare Führungsstrukturen und regelt das Miteinander von ehrenamtlicher, freiwilliger und entlöhnter Tätigkeit innerhalb der Organisation. Die ZEWO überprüft im Auftrag der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten grosser Hilfswerke der Schweiz (KPGH), dass der Code eingehalten wird.
Abweichungen zum Swiss NPO-Code
§ 9:
Der WWF Schweiz ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht und der Stiftungsrat nimmt wie in § 10 Abs. 2 aufgeführt, sowohl die Funktion als oberstes Leitungsorgan wie auch die des obersten Organs wahr. Die in § 9 festgelegten Aufgaben des obersten Organs werden beim WWF Schweiz folglich durch den Stiftungsrat wahrgenommen. Die einzige Ausnahme ist dabei die Wahl des Stiftungsrates. Diese erfolgt durch die Wahlkommission. Die genaue Ausgestaltung und Funktionsweise der Wahlkommission sind im durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht genehmigten Reglement der Wahlkommission festgehalten.
§ 12 Abs. 2 lit. f :
Der WWF Schweiz setzt in der Organisation ein CEO-Modell um. In der Konsequenz wählt, beaufsichtigt und entlässt der/die CEO die Mitglieder der Geschäftsleitung. Bei Anstellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsleitung handelt der/die CEO gemäss Reglement des Stiftungsrates in Absprache mit dem Stiftungsrat.